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Vorsorgeverfügung

Jeder Mensch sollte sein Leben so planen, als ob er nie krank wird und ewig lebt und es so organisieren, als ob ihm morgen etwas zustößt oder er stirbt!

Jeder Mensch lebt in dem Glauben und in der Hoffnung, dass ihm nie etwas zustößt, dass er gesund bleibt und ein langes und erfülltes Leben vor sich hat.

Die Realität sieht leider oft anders aus!

Die Notwendigkeit privater finanzieller Vorsorge, z.B. für das Alter, steht inzwischen außer Frage. Jeder Bürger bildet daher im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten Rücklagen.

Ein entscheidender Punkt bei dem gesamten Thema Vorsorge wird aber sehr oft sträflich vernachlässigt, nämlich die immaterielle Lebensvorsorge durch Vorsorgeverfügungen, wie

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung

und deren ständige Verfügbarkeit und Abrufbarkeit im Notfall durch berechtigte Personen und Institutionen.

Wer entscheidet für Sie, wenn Sie durch Unfall, Krankheit, Bewusstlosigkeit oder sonstige Umstände nicht mehr in der Lage sind Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln?
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen (§ 1896, Abs.1 Satz 1 BGB) wird das allein von einem Gericht entschieden.

Sie können diese Dinge aber auch selbst regeln!

Die Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH, meine Partnergesellschaft, bietet Ihnen hier eine Lösung für alle diese Themen.

 

Überzeugen Sie sich selbst!

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